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STADTFISCHER IMMENSTADT IM ALLGÄU e.V.

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.Angel-Fischereierlaubniskarten:

        Wichtige Information für unsere ausländischen Gäste!!!!!

Ausländische Gäste (Touristen) die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, müssen um hier Angeln zu dürfen bei der Stadt Immenstadt einen Antrag auf Angelerlaubnis stellen, dieser gilt    dann 3 Monate und berechtigt zum Kauf der Angelkarten.  https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/658545929207

Fischereierlaubniskarten und Bootsgenehmigungen, sowie nummerierte Wimpel  - Hinterlegung Kaution von EUR 20,-- - sind unter Vorlage des staatlichen Fischereischeines erhältlich bei

Gästeinformation Immenstadt-Bühl am Alpsee im Alpseehaus, Tel. (08323) 998877
Bootsverleih Rebbert am Bootshafen in Bühl, Tel. (08323) 969001 
Fischerstadl, Immenstadt, Julius-Kunert-Straße 13, Tel. 017 12 30 54 32    

 

Ein eigenes Boot kann mitgebracht werden.  Es dürfen nur Boote, die ausschließlich durch Muskelkraft betrieben werden zum Einsatz kommen!

 Nicht erlaubt ist das Fischen von Booten mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, mit Segel- oder Walzenantrieb (sog. "Tretboot") , sowie SUP! Die Verwendung rotierender Antriebsformen, Walzen und Propeller, sind zur Ausübung der Fischerei untersagt. Flossenantrieb (Mirage) ist erlaubt.)

Zwei Ruten sind erlaubt.

Saison: 1. Mai bis 30. November.

Markiertes Westufer ist Sperrgebiet (Ufer & Boot).

Der Grosse Alpsee liegt im "Landschaftsschutzgebiet" - hier ist "wildes Zelten" und offenes Feuer (Lagerfeuer) nicht erlaubt.

Wichtige Schonmaße (Schonzeiten):   Seeforelle 60cm (1.10. bis 31.12.), Bachforelle 60cm (15.09. bis31.12.) Regenbogenforelle 60cm  (15.12. bis 30.4.), Hecht 55cm (bis 30.04.), Zander 50cm   verlängerte Schonzeit bis 31.05., Schleie 30cm Schonzeit vom 01.05. bis 30.06., Karpfen 35cm, Aal 50cm, Renke 30cm (15.10. bis 31.12.).

Fangbegrenzungen:

für Hecht, Zander, Forelle, Felchen, Karpfen, Schleie auf insgesamt 4 Stück pro Fischereitag,    

für Rotaugen, Rotfedern, Lauben auf insgesamt 20 Stück pro Fischereitag.

Preis Fischereierlaubniskarte: EUR 12,00  -  Preis Bootsgenehmigungen: EUR 2,00

Die Erlaubniskarte berechtigt zur Fischereiausübung zum eingetragenen Datum in der Zeit von 4.00 bis 23.00 Uhr.

Verbindliche Richtlinien des Fischereivereins Stadtfischer Immenstadt im Allgäu e.V.« für den Inhaber eines Tages- Fischereierlaubnisscheines

1. Der Erlaubnisscheininhaber muss einen gültigen staatlichen Fischereischein besitzen.

2. Der Fischereischein und Erlaubnisschein sind mitzuführen und auf Verlangen den   Kontrollorganen des Vereins vorzuzeigen. Deren Anordnungen ist Folge zu leisten.

3. Es können alle Fischarten gefangen werden. Die festgelegten Schonzeiten und Schonmaße  sowie Schongebiete (siehe Ziff. 10) sind zu beachten.

4. Jeder Fischer hat gemäß der Vorgabe nach §11 Absatz 8 der AVBayFiG jeden nach Maß und Zeit fangfähigen Fisch dem Gewässer zu entnehmen, unverzüglich zu töten und sinnvoll zu verwerten.

5. Die Nutzung von Setzkeschern ist nicht gestattet.

6. Legeangeln – das sind auch vom Fischer nicht beaufsichtigte Angelruten –, Reusen und Netze sind verboten. Mit Ködersenken dürfen nur Fische für den Tagesbedarf am Großen Alpsee gefangen werden. Jegliche andere Verwendung des Fangs ist untersagt.

7. Fischereiausübung

a) Das Fischen ist vom Ufer aus und von einem mit Muskelkraft betriebenen Boot aus (gesonderte Bootserlaubnis erforderlich. Das Boot ist mit einem nummerierten Wimpel - erhältlich bei den Verkaufsstellen - Kaution EUR 20,-- -  zu kennzeichnen) mit zwei Angelruten von 4:00 bis 23:00 gestattet. Nicht erlaubt ist das Fischen von Booten mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, mit Segel- oder Walzenantrieb (sog. „Tretboot“).

b) Zusätzliche Köderangeln sind nicht erlaubt.

c) Eine Handangel darf bis zu maximal 5 Anbissstellen vorweisen. Als eine Anbissstelle zählen Einfach-, Doppelhaken oder Drilling. Bei Verwendung von 2 Handangeln gleichzeitig sind insgesamt bis zu maximal 6 Anbissstellen erlaubt.

d) Bei Verwendung der Ködersenke ist der gleichzeitige Einsatz eines weiteren Fanggerätes untersagt.

e) Das Fischen mit lebenden Ködern ist verboten. Bei Verwendung von toten Köderfischen dürfen nur Fische aus dem Gewässersystem des Großen Alpsees verwendet werden.

f) Der Aufenthalt in Ufernähe mit Angelgerät, außerhalb des Gültigkeitszeitraumes dieser Fischereierlaubnis, ist verboten.

g) Kann der Haken im Rachen eines nach Zeit und Maß zurückzusetzenden Fisches nicht verletzungsfrei entnommen werden, so ist dieser Fisch unverzüglich zu töten. Das abgetrennte Vorfach mit Haken ist zu Kontrollzwecken im Fisch zu belassen.

8. Bei Verstößen gegen die Fischereiordnung wird die Fischereierlaubnis ohne Entschädigung sofort entzogen. In schweren Fällen ist mit Strafanzeige zu rechnen.

9. Fangergebnis

Der ausgehändigte Fischereierlaubnisschein ist Eigentum des Vereins und muss wieder zurückgegeben werden.

Die im nachfolgenden Fischereiverzeichnis ausgewiesenen Fangergebnisspalten bitten wir gewissenhaft auszufüllen (auch Fehlanzeigen). Sie erleichtern damit der Vereinsführung eine gezielte Bewirtschaftung des Gewässers.

10. Der Große Alpsee und dessen Uferbereiche sind Landschaftsschutzgebiet. Es ist verboten, Sträucher, Bäume und Schilf zu beseitigen und Abfälle abzulagern. Ebenfalls ist offenes Feuer und Zelten untersagt. Helfen Sie mit, die Uferregion sauber zu halten!

11. Am gesamten Westufer des Großen Alpsees gilt aus Umweltschutzgründen ein  totales Fischereiverbot für den Inhaber dieser Fischereierlaubnis.

Die Grenzen des Schongebietes sind im Gewässer durch eine Sperrkette bzw. am Ufer durch entsprechende Verbotstafeln des Fischereivereins gekennzeichnet.

Das Parken am Nordufer - zwischen dem Strandbad Hauser und dem Seeende - ist entsprechend den dort angebrachten amtlichen Verkehrszeichen in jedem Fall ebenso unter Strafe verboten, wie das Entsorgen gefangener Fische in Papierkörben.

Der Erlaubnisschein mit dem eingetragenen Fangergebnis ist zurückzusenden an: Jürgen Scholz -Gewässerwart-  Peter-Sutter-Str. 4, 87534 Oberstaufen   

oder

einzuwerfen bei: Fischerstadel, Julius-Kunert-Str. 13, 87509 Immenstadt

oder bei einer der Ausgabestellen zurück zu geben.

Der Erlaubnisscheininhaber bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die vorstehenden Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und sich ihnen ohne Einschränkung unterwirft.

 

Die Zahl der zur Verfügung stehenden Fischereierlaubniskarten ist begrenzt. Eine Nachbesserung ist uns nicht gestattet, weshalb die Fischereierlaubniskarten nur solange der Vorrat reicht erhältlich sind.

Info Übernachtung: Gästeinformation Immenstadt-Bühl am Alpsee, 87509 Immenstadt; Tel. (08323) 998877;                    

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